Hinweise für angenommene Abstracts
Durch die wissenschaftliche Leitung wurde Ihr Beitrag als freier Vortrag und/oder Klinische Falldemonstration angenommen
- Vorträge sind grundsätzlich als digitale Präsentation (USB-Stick) mitzubringen und rechtzeitig vor der Sitzung, in der Medienannahme abzugeben
- Präsentationsformat 16:9
- Klinische Falldemonstration = Bericht über selbsterfahrene Daten aus dem eigenen Krankengut, als „fast-forward-Sitzung“, Kurz-Präsentation
(3 Minuten + 2 Minuten Diskussion) - In allen Sitzungsräumen stehen Daten-Projektor (Beamer) und Laptop zur Verfügung
- Ein eigener Laptop kann aus Zeit- und Kompatibilitätsgründen nicht installiert werden
- Ausschließliches Präsentationsformat ist Microsoft Power Point für Windows. Bitte beachten Sie bei Ihrer Vorbereitung, die Inkompatibilität zwischen Apple-Macintosh und dem Windows-Betriebssystem!
- Bitte denken Sie daran, besondere Schriftarten oder Bilder in die Datei einzubetten (Option beim Speichern)
- Video-Clips müssen in die abgegebene Datei integriert sein
- Sollten Sie weitere Tagungstechnik benötigen, wenden Sie sich bitte mindestens 7 Tage vor Termin an Ihre Ansprechpartner*innen der CSi Hamburg GmbH
- Geben Sie bitte etwaige Interessenkonflikte entsprechend an
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Checkliste für Ihre (PowerPoint)-Präsentation
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Folienmaster (klicken zum öffnen)
Um den Zeitplan einhalten zu können, werden Sie gebeten, die vorgegebene Redezeit nicht zu überschreiten! Die Vorsitze werden mit entsprechenden Signalen darauf hinweisen.
Medienannahme
- Klinische Falldemonstrationen (Donnerstag, 06.06.2023, ab 08:00 Uhr)
- Tagung (Donnerstag, 06.06.2024, ab 12:30 Uhr, Freitag, 07.06.2024, ab 08:00 Uhr)
- Vorträge sind bitte mindestens 60 Minuten vor Ihrem Vortragsblock abzugeben
ANMELDUNG ZUR TAGUNG
Nach Erhalt Ihrer Abstract-Akzeptanz-Benachrichtigung (per E-Mail) nutzen Sie bitte die online Anmeldung. Eine kostenpflichtige Registrierung für Präsentierende ist in jedem Fall erforderlich!
Copyright Vorträge
Alle Vorträge sind im Sinne der jeweilig Referierenden urheberrechtlich geschützt. Aufnahmen und Aufzeichnungen bedürfen daher der vorherigen Einwilligung der Referierenden (§ 53 Abs. 7 UrhG). Jede ungenehmigte Aufnahme/Aufzeichnung ist widerrechtlich und erzeugt Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche der Referierenden.
Änderungen vorbehalten!